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| Gesuch um Bestellung eines neuen Geschäftsführers/ einer neuen Geschäftsführerin und oder eines neuen Betriebsleiters/ einer neuen Betriebsleiterin bzw. einer neuen verantwortlichen Person |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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Unterschrift Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift
auf elektronischem Weg eingereicht
werden.Grundsätzliche Bemerkungen: Gemäss geltender
Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis. Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
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| Voraussetzungen |
Dieses Formular kann nur von Firmen eingereicht werden, die bereits eine Gewerbebewilligung besitzen. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen, allfällige fremdsprachige Diplome, Fähigkeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen etc. sind zu übersetzen und amtlich beglaubigen zu lassen. Es ist – falls noch nicht geschehen - eine inländische Betriebsstätte nachzuweisen, die den Erfordernissen der gewerblichen Tätigkeit der Firma entspricht. Hierfür sind ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis inkl. Grundrissplan einzureichen. Folgende Dokumente sind dem Ansuchen zudem beizulegen: - ID- oder Passkopie
- Aktueller Strafregisterauszug im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktueller Pfändungsregisterauszug im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung im Original, nicht älter als 3 Monate (bei Wohnsitz im Ausland)
- Kopie Ausländerausweis (bei ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im FL)
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| Zuständigkeit |
Schalterstunden
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08.30 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
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Bürozeiten
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08.00 - 11.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li |
| Kosten/Zahlung |
Die Gebühr für einen Geschäftsführer- und/oder Betriebsleiterwechsel bzw. einer neuen verantwortlichen Person beträgt CHF 300.- und wird in Rechnung gestellt. |
| Termin/Frist |
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| Beachten |
Gesetzliche Grundlage für dieses Ansuchen ist das Gewerbegesetz, LGBl. 2006 Nr. 184, sowie die dazugehörige Verordnung, LGBl. 2006 Nr. 253. |
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Amt für Volkswirtschaft (AVW) • Poststrasse 1• 9494 Schaan• Telefon: (+423) 236 68 71 • Fax: (+423) 236 68 89 • E-Mail
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