Einreichung von Anträgen
Die Einreichung von Anträgen im Verwaltungsverfahren hat mittels der im Onlineschalter bereit gestellten Online-Eingabeformulare zu erfolgen. Gemäss Art. 4 Abs. 1 E-Government-Gesetz sind dabei die in den jeweiligen Verfahrensbeschreibungen angegebenen Übermittlungsformen zu berücksichtigten.
Europaweit einzigartige Dienstleistungen
Die Liechtensteinische Landesverwaltung stellt ihren Kunden im Onlineschalter elektronische Formulare zur Verfügung, die über die gesamte Verwaltung hinweg einheitlich gestaltet und übersichtlich aufgebaut sind. Sie erbringt damit eine Dienstleistung, die europaweit einzigartig ist. Dank der umfassenden Optimierung aller Formulare und der in diesem Rahmen ebenfalls weitestgehend angestrebten Realisierung einer möglichst einfachen Antragseinreichung können derzeit nicht nur alle Formulare rund um die Uhr online aufgerufen, sondern fast 75% aller Anträge auch rund um die Uhr elektronisch eingereicht werden. Das händische Unterschreiben und postalische Zustellen entfällt somit in 3/4 aller Fälle und ermöglicht eine noch einfachere und schnellere Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung.
Formular ausprobieren ohne Konsequenzen
Damit Sie die Formularlösung der Liechtensteinischen Landesverwaltung ohne Konsequenzen ausprobieren können, bieten wir Ihnen nachstehend spezielle Testformulare an.
In Analogie zu den einzelnen Einreichungsarten stehen Ihnen verschiedene Testformulare zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie bei den ersten drei Einreichungsarten - wie bei einem produktiven Formular auch - automatisch eine Eingangsbestätigung erhalten. Der Antrag wird dann aber selbstverständlich nicht effektiv bearbeitet.
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