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Gewerbegesuch (Neuerteilung & Zweckergänzung) für natürliche und juristische Personen (Sitz in Liechtenstein) sowie Gesuch um Bestätigung einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Gewerbegesuch (Neuerteilung & Zweckergänzung) für natürliche und juristische Personen (Sitz in Liechtenstein) sowie Gesuch um Bestätigung einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Grundsätzliche Bemerkungen:

Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.

Voraussetzungen

Gewerbegesuch (Neuerteilung und Zweckergänzung)

Dieses Formular ist nur für Firmen erforderlich, die gewerbsmässig und aktiv in Liechtenstein tätig sein wollen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Gewerbegesuch (Neuerteilung und Zweckergänzung)

Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen, allfällige fremdsprachige Diplome, Fähigkeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen etc. sind zu übersetzen und amtlich beglaubigen zu lassen.

Es ist eine inländische Betriebsstätte nachzuweisen, die den Erfordernissen der gewerblichen Tätigkeit der Firma entspricht. Hierfür sind ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis inkl. Grundrissplan einzureichen.

Folgende Dokumente sind dem Ansuchen zudem beizulegen:

  • ID- oder Passkopie
  • Aktueller Strafregisterauszug im Original, nicht älter als 3 Monate
  • Aktueller Pfändungsregisterauszug der letzten 3 Jahre im Original, nicht älter als 3 Monate
  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung im Original, nicht älter als 3 Monate (bei Wohnsitz im Ausland)
  • Kopie Ausländerausweis (bei ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im FL)

Gesuch um Bestätigung einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung

  • Aktueller Nachweis der Zulassung im Heimatstaat
  • aktueller Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
  • Passkopie einer verantwortlichen Person
Zuständigkeit

Amt für Volkswirtschaft (AVW)

Postadresse:
Postfach 684
9490 Vaduz

Besucheradresse:
Haus der Wirtschaft
Poststrasse 1
9494 Schaan

Tel. +423 / 236 68 71
Fax +423 / 236 68 89

Kontaktformular

  

Schalterstunden

  • Montag bis Freitag

08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li.

Kosten/Zahlung

Gewerbegesuch (Neuerteilung und Zweckergänzung)

Die Bewilligungsgebühr beträgt für eine natürliche Person CHF 300.-, für eine juristische Person CHF 600.-. Eine Zweckergänzung kostet in beiden Fallen CHF 200.-.

Termin/Frist

-

Beachten

Gesetzliche Grundlage für dieses Ansuchen ist das Gewerbegesetz, LGBl. 2006 Nr. 184, sowie die dazugehörige Verordnung, LGBl. 2006 Nr. 253.

 
                         

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