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| Gewerbegesuch (Neuerteilung & Zweckergänzung) für natürliche und juristische Personen (Sitz in Liechtenstein) sowie Gesuch um Bestätigung einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden: |
Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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Unterschrift Der Antrag kann ohne eigenhändige Unterschrift
auf elektronischem Weg eingereicht
werden.Grundsätzliche Bemerkungen: Gemäss geltender
Gesetzgebung
sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unterschrieben einzureichen. Im Hinblick
auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet
die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die
Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis. Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnahmen einzuleiten.
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| Voraussetzungen |
Gewerbegesuch (Neuerteilung und Zweckergänzung) Dieses Formular ist nur für Firmen erforderlich, die gewerbsmässig und aktiv in Liechtenstein tätig sein wollen. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
Gewerbegesuch (Neuerteilung und Zweckergänzung) Alle Dokumente sind in deutscher Sprache einzureichen, allfällige fremdsprachige Diplome, Fähigkeitszeugnisse und Arbeitsbestätigungen etc. sind zu übersetzen und amtlich beglaubigen zu lassen. Es ist eine inländische Betriebsstätte nachzuweisen, die den Erfordernissen der gewerblichen Tätigkeit der Firma entspricht. Hierfür sind ein Mietvertrag oder ein Eigentumsnachweis inkl. Grundrissplan einzureichen. Folgende Dokumente sind dem Ansuchen zudem beizulegen: - ID- oder Passkopie
- Aktueller Strafregisterauszug im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktueller Pfändungsregisterauszug der letzten 3 Jahre im Original, nicht älter als 3 Monate
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung im Original, nicht älter als 3 Monate (bei Wohnsitz im Ausland)
- Kopie Ausländerausweis (bei ausländischer Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im FL)
Gesuch um Bestätigung einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung - Aktueller Nachweis der Zulassung im Heimatstaat
- aktueller Handelsregisterauszug (falls vorhanden)
- Passkopie einer verantwortlichen Person
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| Zuständigkeit |
Schalterstunden
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08.30 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
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Bürozeiten
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08.00 - 11.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
Gewerbegesuch (Neuerteilung und Zweckergänzung) Die Bewilligungsgebühr beträgt für eine natürliche Person CHF 300.-, für eine juristische Person CHF 600.-. Eine Zweckergänzung kostet in beiden Fallen CHF 200.-. |
| Termin/Frist |
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| Beachten |
Gesetzliche Grundlage für dieses Ansuchen ist das Gewerbegesetz, LGBl. 2006 Nr. 184, sowie die dazugehörige Verordnung, LGBl. 2006 Nr. 253. |
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Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11
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