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Unterschrift Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift.
Diese kann entweder in händischer
Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht
werden.Bei
Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen
und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System
wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form
arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages
nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben
und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Voraussetzungen
Für den gewerblichen Güter- und Personentransport gelten folgende Bedingungen als
Voraussetzung:
Das Unternehmen muss im Besitz einer gültigen Transportunternehmerbewilligung für
die Durchführung von Güter- / Personentransporten sein.
Die Bedingungen des Strassentransportgesetzes (LGBl. 2006 Nr. 185) und der Verordnung
über die Zulassung und die Ausübung der Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personen- und
Güterverkehr (STUV), (LGBl. 2006 Nr. 259) müssen erfüllt sein.
Der Geschäftsführer muss einen Nachweis der fachlichen Eignung erbringen.
Der Inhaber der Bewilligung resp. der Geschäftsführer einer in Liechtenstein gewerblich
tätigen Firma muss tatsächlich und leitend im Unternehmen tätig sein. Ein entsprechender Nachweis ist
vom Antragsteller zu erbringen (z. B. in der Form einer schriftlichen Bestätigung, eines Arbeitsvertrages
o.ä.).
Im Falle eines ausländischen Wohnortes muss aus diesem Nachweis hervorgehen, dass
die leitende und tatsächliche Führung des Betriebes vom ausländischen Wohnort aus möglich ist. Ebenso
muss klar zum Ausdruck kommen, in welcher Art und Weise sich der Antragsteller oder Geschäftsführer
im Betrieb betätigt und mit welchen Kompetenzen und Befugnissen dieser ausgestattet ist. Grundsätzlich
wird eine wöchentliche Minimalbeschäftigung von zwei vollen Arbeitstagen vorausgesetzt.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:
FL-Bürger/-innen mit Wohnsitz im Inland: Kopie des Personenausweises oder
Passkopie, ein Strafregisterauszug und ein Betreibungsregisterauszug.
Ausländische Personen mit Wohnsitz im Inland: Es ist zusätzlich eine
Kopie des FL-Ausländerausweises beizulegen.
Personen mit Wohnsitz im Ausland: Kopie des Personenausweises oder
Passkopie, Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug und Wohnsitzbestätigung des Wohnortes.
Weiters: Prüfungsnachweis über die abgeschlossene Fachprüfung Transport
im Güter- oder Personentransport
Zuständigkeit
Schalterstunden
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08.30 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
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Bürozeiten
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08.00 - 11.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner
sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li
Kosten/Zahlung
Die Kosten für die Bestellung eines neuen Geschäftsführers resp. einer
neuen verantwortlichen Person betragen CHF 200.-.
Der Rechnungsbetrag ist bei der Landeskasse einzuzahlen.
Termin/Frist
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Beachten
Für Bewilligungen für den Gütertransport bis 3.5 Tonnen Gesamtgewicht
oder für den Personentransport mit Fahrzeugen bis zu 9 Sitzplätzen (einschliesslich des Fahrersitzes)
ist der Nachweis der fachlichen Eignung des Geschäftsführers (Prüfungsausweis über die abgeschlossene
Fachprüfung Transport) nicht erforderlich.
Bei Tod oder Verlust der Handlungsfähigkeit des Bewilligungsinhabers
oder des Geschäftsführers muss die Fortführung des Unternehmens beantragt werden. Das Amt für
Volkswirtschaft kann die Fortführung des Unternehmens für die Dauer von höchstens einem Jahr bewilligen,
sofern die Leistungen des Unternehmens von einer Person übernommen wird, die tatsächlich und leitend
im Unternehmen tätig und zuverlässig ist und in diesem Unternehmen führend tätig war.
Für weitere Informationen:
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