Einreichung von Anträgen
Die Einreichung von Anträgen im Verwaltungsverfahren hat mittels der im Onlineschalter
bereit gestellten Online-Eingabeformulare zu erfolgen. Gemäss Art. 4 Abs. 1 E-Government-Gesetz
sind dabei die in den jeweiligen Verfahrensbeschreibungen angegebenen Übermittlungsformen zu berücksichtigten.
Europaweit einzigartige Dienstleistungen
Die Liechtensteinische Landesverwaltung stellt ihren Kunden im Onlineschalter elektronische
Formulare zur Verfügung, die über die gesamte Verwaltung hinweg einheitlich gestaltet und übersichtlich
aufgebaut sind. Sie erbringt damit eine Dienstleistung, die europaweit einzigartig ist. Dank
der umfassenden Optimierung aller Formulare und der in diesem Rahmen ebenfalls weitestgehend angestrebten
Realisierung einer möglichst einfachen Antragseinreichung können derzeit nicht nur alle Formulare rund
um die Uhr online aufgerufen, sondern fast 75% aller Anträge auch rund um die Uhr elektronisch eingereicht
werden. Das händische Unterschreiben und postalische Zustellen entfällt somit in 3/4 aller Fälle und
ermöglicht eine noch einfachere und schnellere Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung.
Formular ausprobieren ohne Konsequenzen
Damit Sie die Formularlösung der Liechtensteinischen Landesverwaltung ohne
Konsequenzen ausprobieren können, bieten wir Ihnen nachstehend spezielle Testformulare an.
In Analogie zu den einzelnen Einreichungsarten stehen Ihnen verschiedene
Testformulare zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass Sie bei den ersten drei Einreichungsarten - wie
bei einem produktiven Formular auch - automatisch eine Eingangsbestätigung erhalten. Der Antrag wird
dann aber selbstverständlich nicht effektiv bearbeitet.
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