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Wenn alle
erforderlichen Dokumente vollständig
und im Original
vorliegen, kann das Brautpaar beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt einen Termin für die Aufnahme
des Verkündungsgesuchs vereinbaren. Das Brautpaar bestätigt mit der Unterschrift des Verkündungsgesuchs
alle Angaben. Danach wird das Eheversprechen öffentlich verkündet (14-tägiger Aushang erfolgt beim liechtensteinischen
Wohnort sowie beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt in Vaduz). Einsprüche
gegen den Abschluss der Ehe, welche sich auf Eheunfähigkeit des Brautpaars oder auf ein gesetzliches
Ehehindernis stützen, sind binnen 14 Tagen, vom Tage der gegenwärtigen Verkündung an gerechnet, beim
Liechtensteinischen Zivilstandsamt schriftlich einzureichen.
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