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Benützung Peter-Kaiser-Platz


Allgemein

Das Land Liechtenstein ist Eigentümer des Peter-Kaiser-Platzes, welcher im Regierungsviertel als Fortsetzung der Vaduzer Fussgängerzone das Landtagsgebäude mit dem Regierungsgebäude verbindet.

Der Peter-Kaiser-Platz steht der Öffentlichkeit grundsätzlich für die Durchführung von öffentlichen und nichtkommerziellen Veranstaltungen zur Verfügung, insbesondere für Veranstaltungen mit sozialem, kulturellem und politischem Hintergrund.

Während Landtagssitzungen oder sonstigen vom Landtag (einschliesslich seiner Kommissionen und Delegationen) durchgeführten Veranstaltungen sowie bei Staatsbesuchen und anderen offiziellen Besuchen, am Staatsfeiertag, an hohen Feiertagen wie Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, Allerheiligen und Weihnachten, steht der Peter-Kaiser-Platz nicht oder nur in beschränktem Umfang für öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung.

Bewilligung

Die einfache Nutzung des Platzes (ohne Bauten und Bewirtung) ist bewilligungsfrei, bedarf aber einer Anmeldung spätestens drei Tage vor der Veranstaltung bei der Regierungskanzlei. Die einfache Nutzung umfasst alle Tätigkeiten, welche nicht unter den gesteigerten Gemeingebrauch fallen.

Einer Bewilligung durch die Regierungskanzlei bedürfen Veranstaltungen mit gesteigertem Gemeingebrauch. Beim gesteigerten Gemeingebrauch ist eine Nutzung des Platzes durch andere Benutzer wesentlich eingeschränkt oder ausgeschlossen. Darunter fallen beispielsweise die Durchführung von Kundgebungen, das Aufstellen von mobilen Bauten, Einrichtungen, Bestuhlungen und Zelten, sowie Bewirtungen.

Weitere Informationen und Bestimmungen finden Sie im Benützungsreglement (48 kb). 

Antrag

Für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesteigertem Gemeingebrauch ist das Antragsformular (Situationsplan ) der Regierungskanzlei zu verwenden. Anträge für Veranstaltungen mit gesteigertem Gemeingebrauch sind in der Regel mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Regierungskanzlei einzureichen.

Gebühren

Für die Erteilung einer Bewilligung zur Benützung des Peter-Kaiser-Platzes wird grundsätzlich keine Gebühr erhoben. Eine Gebühr kann von der Regierungskanzlei verlangt werden, wenn mit der Bewilligungserteilung grosse Aufwendungen verbunden sind.

                         

 

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