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Arbeitnehmer die in Liechtenstein gearbeitet haben und in ihr Heimatland (EU-oder EFTA-Land) zurückkehren oder Grenzgänger CH/A stellen ihren Antrag auf Arbeitslosenentschädigung im Wohnsitzstaat und nicht im letzten Beschäftigungsstaat. Es besteht kein Wahlrecht.
Von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten Sie die vollständig ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung. Danach stellt Ihnen die Arbeitslosenversicherung das Formular U1 oder E 301 für die Arbeitslosenkasse Ihres Wohnsitzstaates aus.
Die Formulare U1 und E-301 bestätigen die Versicherungs- und Beschäftigungszeiten
Arbeitgeberbescheinigung 
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