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Achsabstandänderung, Antragsformular

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Änderung des Achsabstandes bei Nutzfahrzeugen

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Identifikation und Unterschrift

Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Bestätigung.
Wenn Sie die Anmelde-Möglichkeit benützen, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.

Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie nach Absenden des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig: Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unter-schrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnah-men einzuleiten.

Voraussetzungen

Artikel 56 Absatz 2 der VTS verlangt für jede Änderung des Achsabstandes die nicht vom Hersteller ausgeführt wird, eine vorherige Bewilligung der Motorfahrzeugkontrolle.

Der Antrag kann nur von autorisierten Fachwerkstätten gestellt werden.

Notwendige Unterlagen und Informationen
  1. Änderungszeichnung mit Angaben über Trennstellen, Verstärkungen und Art der Schweissungen.
  2. Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers bei einer Verlängerung des Achsabstandes (BAV-Fahrzeuge nur bei Verlängerungen über 20%). Liegt für das umgebaute Fahrzeug keine Garantie vor, kann der Umbauer diese zusammen mit dem Bericht einer von der Regierung anerkannten Prüfstelle, gemäss Art. 41, Abs. 5 VTS, abgeben.
  3. Angaben über die Anpassung der Lenkung, Kraftübertragung und Bremsanlage.

Zuständigkeit

Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Gewerbeweg 2
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 / 236 75 01
Fax +423 / 236 75 09

Kontaktformular

  

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Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.mfk.llv.li.

Kosten/Zahlung

Die Kosten für diesen Antrag werden nach Aufwand laut Gebührenverordnung Position. 5.16 verrechnet.

Termin/Frist

-

Beachten

Gesetzliche Grundlage 

 
                         

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