|
|
| Achsabstandänderung, Antragsformular |
|
|
Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
|
Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
|
|
Identifikation und Unterschrift Der
Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch
eine zusätzliche Bestätigung. Wenn
Sie die Anmelde-Möglichkeit benützen, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.
Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie
nach Absenden
des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig:
Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet. Grundsätzliche
Bemerkungen: Gemäss
geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unter-schrieben einzureichen.
Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung
verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen
die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis. Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnah-men einzuleiten. |
| Voraussetzungen |
Artikel 56 Absatz 2 der VTS verlangt für jede Änderung des Achsabstandes die nicht
vom Hersteller ausgeführt wird, eine vorherige Bewilligung der Motorfahrzeugkontrolle. Der
Antrag kann nur von autorisierten Fachwerkstätten gestellt werden. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
- Änderungszeichnung mit Angaben über Trennstellen, Verstärkungen und Art der Schweissungen.
- Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers bei einer Verlängerung des Achsabstandes (BAV-Fahrzeuge nur bei Verlängerungen über 20%). Liegt für das umgebaute
Fahrzeug keine Garantie vor, kann der Umbauer diese zusammen mit dem Bericht einer von der Regierung
anerkannten Prüfstelle, gemäss Art. 41, Abs. 5 VTS, abgeben.
- Angaben über die
Anpassung der Lenkung, Kraftübertragung und Bremsanlage.
|
| Zuständigkeit |
Schalterstunden
|  |
08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr |  |
Für Sie da 18: Am Mittwoch haben wir bis 18.00 Uhr geöffnet.
Bürozeiten
|  |
08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr |  |
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.mfk.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
Die Kosten für diesen Antrag werden nach Aufwand laut Gebührenverordnung Position. 5.16 verrechnet. |
| Termin/Frist |
- |
| Beachten |
Gesetzliche Grundlage  |
| |
|
|
|
|
|
|
|
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11
|