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Gefahrgutbeauftragte - Anmeldung zur Prüfung

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Anmeldung zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Diese kann entweder in händischer Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht werden.

Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Voraussetzungen

Es gelten die Voraussetzungen nach VTGGS Art. 14 c der Verordnung vom 3. März 1998 über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse.

Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Seine Geltungsdauer wird um weitere fünf Jahre verlängert, wenn der Inhaber des Schulungsnachweises in den letzten zwölf Monaten vor dessen Ablauf an einer Fortbildungsschulung teilgenommen und einen Test bestanden hat.

Weiters können Personen, die erstmals in einer Firma Gefahrgutbeauftragte werden, nach erfolgter Schulung an der Prüfung teilnehmen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Die Teilnehmenden haben sich mit einem Personalausweis auszuweisen. Die Prüfungssprache ist Deutsch.

Die Regelwerke ADR/VTGGS, RID sowie ADN sind zur Prüfung erforderlich (je nach geprüftem Verkehrsträger) und von den Teilnehmenden mitzubringen. Persönliche Bearbeitungen in den Regelwerken sind zulässig. Andere Hilfsmittel, wie Kursdokumentationen, Kursordner, Fachbücher, Kursbroschüren und Kopien davon sowie PC/Laptop, elektronische Datenträger, Fragen/Antworten Kataloge und Mobiltelefone sind nicht zulässig. Wer unzulässige Hilfsmittel verwendet, wird von der Prüfung ausgeschlossen.

Die Sachgebiete der Prüfung entsprechen den Angaben in RID/ADR 1.8.3.11.

Zuständigkeit

Amt für Volkswirtschaft (AVW)

Postadresse:
Postfach 684
9490 Vaduz

Besucheradresse:
Haus der Wirtschaft
Poststrasse 1
9494 Schaan

Tel. +423 / 236 68 71
Fax +423 / 236 68 89

Kontaktformular


  

Schalterstunden

  • Montag bis Freitag

08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Weitere Informationen über die Amtsstelle und deren Dienstleistungen finden Sie über die Internetseite: www.avw.llv.li.

Kosten/Zahlung

Die Prüfung besteht grundsätzlich aus dem allgemeinen Teil und dem Teil Strasse.
Ein oder zwei weitere Verkehrsträger (Schiene, Binnengewässer) können optional gewählt werden.

Folgende Varianten sind demnach möglich (der allgemeine Teil und der Hauptverkehrsträger Strasse sind immer zu absolvieren)

A) Verkehrsträger Strasse:                  CHF 500.-
B) Strasse, Schiene:                            CHF 550.-
C) Strasse, Schiene, Binnenschiff:       CHF 600.-
D) Strasse, Binnenschiff:                     CHF 550.-

Nachprüfung pro Modul                       CHF 200.-

Die Prüfung beginnt mit dem allgemeinen Teil gefolgt von den Teilen Strasse und Schiene und zuletzt dem Teil Binnenschifffahrt.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Personen eine Rechung mit Einzahlungsschein. Die Bezahlung muss innert sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen. Eine Einladung zur Prüfung erhalten nur Personen, welche die Prüfungsgebühr einbezahlt haben.

Termin/Frist

Die aktuellen Prüfungstermine werden jeweils auf der Homepage des Amtes für Volkswirtschaftt (www.avw.llv.li) unter Aktuelles publiziert.

Anmeldungen sind spätestens 14 Tage vor dem Prüfungsdatum dem Amt für Volkswirtschaft Fürstentum Liechtenstein, Postfach 684, 9490 Vaduz zu senden.

Eine Einladung zur Prüfung erhalten nur Personen, welche die Prüfungsgebühr einbezahlt haben.

Beachten

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn bei den einzelnen Teilen mindestens 60 % der möglichen Punkte erreicht werden.

Die Teilnehmenden werden spätestens drei Wochen nach der Prüfung schriftlich über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Beschwerden oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Prüfung sind der Regierung des Fürstentum Liechtenstein schriftlich zu melden.

Die Prüfung darf ohne nochmalige Schulung wiederholt werden. Es müssen nur die Bereiche oder Teile wiederholt werden, bei denen 60 % nicht erreicht wurden.  Das Bestehen des allgemeinen Teils und dem Hauptverkehrsträger Strasse ist in jedem Fall Bedingung.

Bei Bestehen der Prüfung wird ein Schulungsnachweis nach RID/ADR 1.8.3.18 abgegeben.

Dieser ist 5 Jahre gültig und kann durch erneute Prüfung im letzten Jahr vor seinem Ablauf erneuert werden.

                         

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