Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
Identifikation und Unterschrift
Der
Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch
eine zusätzliche Bestätigung. Wenn
Sie die Anmelde-Möglichkeit benützen, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.
Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie
nach Absenden
des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig:
Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.
Grundsätzliche
Bemerkungen: Gemäss
geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unter-schrieben einzureichen.
Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung
verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen
die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.
Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnah-men einzuleiten.
Voraussetzungen
Fachkenntnisse im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes
Notwendige Unterlagen und Informationen
Nachweis der Fachkenntnisse Staatsbürgerschaftsnachweis