|
Jeder Todesfall eines liechtensteinischen Staatsangehörigen
oder Ausländers mit Wohnsitz in Liechtenstein muss beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt registriert
werden. Erst nachdem die Registrierung des Todes erfolgt ist, kann beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt
ein Todesschein bestellt werden. Dieser wird vielfach für Versicherungen, Banken, AHV etc. benötigt.
|