DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Zivilstandsamt / Legitimation
Legitimation


Ein aussereheliches Kind wird aufgrund der Eheschliessung seiner Eltern legitimiert, sofern dem Liechtensteinischen Zivilstandsamt eine Geburtsurkunde sowie eine Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Das bedeutet, dass das Kind mit dem Tage der Eheschliessung seiner Eltern den gemeinsamen Familiennamen erhält, den die Eltern bei der Eheschliessung gewählt haben sowie das Gemeinde- und Landesbürgerrecht des Vaters (sofern sie den Namen des Mannes als gemeinsamen Familiennamen bestimmt haben).

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Zivilstandsamt (ZSA)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines 
Amtsblatt
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Links
Bildergalerie
Fragen und Antworten
Newsarchiv
Recht 
Zivilstandsamt, Einhebung von Gebühren, Verordnung
Landesbürgerrecht, Gesetz
weiter
Onlineschalter

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Zivilstandsamt (ZSA) • St. Florinsgasse 3 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 69 26 • Telefax: (+423) 236 69 29 • E-Mail