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Geburt


Jedes Kind eines liechtensteinischen Staatsangehörigen oder Ausländers mit Wohnsitz in Liechtenstein muss nach der Geburt beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt registriert werden. Erst nachdem die Registrierung der Geburt erfolgt ist, kann beim Liechtensteinischen Zivilstandsamt ein Geburtsschein bestellt werden. Für die Ausstellung einer Identitätskarte oder eines Reisepasses müssen Sie sich beim Ausländer- und Passamt informieren.

                         

 

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