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Promotionsbestimmungen auf der Sekundarstufe I


Die Bestimmungen zur Promotion und zum Übertritt auf der Sekundarstufe I sind in der Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I, LGBl. 2001 Nr. 140 enthalten. Relevant für die Schülerbeurteilung bzw. das Zeugnis sind insbesondere die Art. 9 bis 23 und 32.

                         

 

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