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Sonderschulmassnahmen


Eine integrierte Sonderschulung oder eine Sonderschulung in separierender Form kann das Schulamt auf der Grundlage einer Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes, eines Arztes und/oder einer anderen Fachstelle bewilligen. Eine Sonderschulung in- oder ausserhalb der Regelschule kann auf Antrag der Eltern erfolgen.

Die integrierte Sonderschulung (Integration):

Zum dezentralen sonderpädagogischen Angebot im Kindergarten und im Pflichtschulbereich zählt auch die Sonderschulung in der Regelschule / im Regelkindergarten (SiR). Die Rahmenbedingungen einer integrierten Sonderschulung werden auf den Gesamtförderbedarf der betreffenden Lerngruppe/Klasse bzw. Schule abgestimmt. Integrierte Sonderschulungen werden im Regelschulbereich von Fachpersonen mit einer Ausbildung in Schulischer Heilpädagogik begleitet und betreut.

Die Sonderschulung in separierender Form:

Die einzige Sonderschule in Liechtenstein ist die Sonderpädagogische Tagesschule des Heilpädagogischen Zentrums Schaan (HPZ), das unter der privatrechtlichen Trägerschaft des Vereins für Heilpädagogische Hilfe in Liechtenstein steht. Die sonderpädagogische Tagesschule betreut Kinder und Jugendliche, deren besonderem Bildungsbedarf mit den sonderpädagogischen Ressourcen der Regelschule (zeitweise) nicht mehr ausreichend Rechnung getragen werden kann (Spracherwerbsproblematik, schwerwiegende Problematik im kognitiven Bereich). Kinder und Jugendliche mit einer ausgeprägten Mobilitäts- oder Verhaltensproblematik oder einer Sinnesbehinderung können eine entsprechende Sonderschule in der Schweiz oder in Österreich besuchen.

Kontakt

Willi Kaiser
Pädagogische Arbeitsstelle
Schulamt
FL-9490 Vaduz

                         

 

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