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Der Rechtsdienst der Regierung (RDR) ist eine auf Dauer eingerichtete Stabsstelle der Regierung. Er ist dem Regierungschef direkt unterstellt. Das Rechtsdienst-Team steht unter der Leitung von Frau Hon.-Prof. Dr. iur. Marion Frick-Tabarelli und umfasst insgesamt neun JuristInnen und eine Sekretärin/Sachbearbeiterin. Die Aufgaben des Rechtsdienstes sind in einer eigenen Verordnung festgelegt und lassen sich schwerpunktmässig wie folgt zusammenfassen:
- Rechtsberatung der Regierung, Erteilung von Rechtsauskünften an Ämter
- Legistische Begutachtung und Bereinigung von Rechtsvorschriften
- Technische Aufbereitung und Publikation von Rechtsvorschriften
- Umsetzung von Internationalen Sanktionen (UNO, EU)
- Bereinigung der Anlagen zu den bilateralen Verträgen mit der Schweiz
- Wahrnehmung der Interessen des Landes gemäss Unterhaltsvorschussgesetz
- Ausbildung von Rechtspraktikanten
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