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Stellungnahme der Regierung an den Landtag zur Abänderung des Sozialhilfegesetzes verabschiedet 18.10.2011

Vaduz (ots/pafl) - Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung vom 18. Oktober 2011 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung im Landtag aufgeworfenen Fragen zur Abänderung des Sozialhilfegesetzes verabschiedet.

Bei der von der Regierung vorgeschlagenen Teilrevision des Sozialhilfegesetzes geht es im Wesentlichen um den Ausbau der Datenschutzbestimmungen, die Festlegung der Kriterien zur Förderung von privaten Sozialhilfeträgern, die Finanzierung der von der öffentlichen Hand betriebenen Alters- und Pflegeheimen sowie um die Finanzierung von Kosten im Rahmen von stationärer Betreuung von Hilfsbedürftigen.

Anlässlich der ersten Lesung haben lediglich die Bereiche stationäre Betreuung von Hilfsbedürftigen und Kriterien zur Förderung von privaten Sozialhilfeträgern zu Diskussionen Anlass gegeben. Seitens der Regierung werden die gestellten Fragen in der Stellungnahme umfassend beantwortet und die Regierung hält an der bereits im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Regelung der Kosten im Rahmen der stationären Betreuung von Hilfsbedürftigen fest. Die vorgeschlagene Regelung entspricht der langjährigen, verfassungskonformen Praxis, dass die diesbezüglichen Kosten hälftig von Land und Gemeinden getragen werden.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Bericht und Anträge) bezogen werden.
                         

 

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