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Auflösung des Schöffengerichts 18.10.2011

Vaduz (ots/pafl) - Die bisher vom Schöffengericht zu beurteilenden Fälle werden künftig auf die Einzelrichter des Landgerichts und das Kriminalgericht übertragen. Grösstenteils werden die Fälle dabei von den Einzelrichtern des Landgerichts erledigt, die schweren und die politischen Fälle vom Kriminalgericht.

Damit kann das Schöffengericht aufgelöst werden. Dies erscheint sinnvoll, da der Geschäftsanfall in den vergangenen Jahren stets sehr niedrig war.

"Durch die Auflösung des Schöffengerichts können die Gerichtsstrukturen gestrafft und weiter verbessert werden", erklärt Regierungsrätin Aurelia Frick.

Der betreffende Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Website (www.rk.llv.li, Berichte und Anträge) bezogen werden.
                         

 

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