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Die Regierung genehmigt Neufassung des Gesetzes über Europäische Betriebsräte 18.10.2011

Vaduz (ots/pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 18. Oktober 2011, den Bericht und Antrag zur Neufassung des Gesetzes über Europäische Betriebsräte genehmigt. Die Neufasssung wurde nötig, weil die EU 2009 den Geltungsbereich der entsprechenden Richtlinie 2009/38/EG erweitert hatte. Sie soll die Wirksamkeit des Rechts auf eine länderübergreifende Unterrichtung und Anhörung von Betriebsräten sicherstellen, die Bildung neuer Europäischer Betriebsräte fördern sowie für die Rechtssicherheit in Fragen ihrer Einrichtung und Arbeitsweise sorgen.
                         

 

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