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Reden 2004

Liechtenstein steht auch 2004 vor grossen Herausforderungen: Zum Teil hat das innenpolitische Gründe, zu einem wesentlichen Teil werden wir konfrontiert mit Agenden, die an uns als aktives Mitgliedsland in der UNO, im Europäischen Wirtschaftsraum oder im Europarat herangetragen werden. Die Regierung, die in den letzten drei Jahren intensiv Grundlagenarbeit gemacht hat, kann jedoch zuversichtlich in die nähere Zukunft blicken.

Bevor ich auf die angesprochenen Herausforderungen eingehe, möchte ich eine bedeutsame innenpolitische Änderung erwähnen, die 2004 auf uns zukommt, und ich möchte unser sehr gutes Verhältnis zu unseren beiden Nachbarn Schweiz und Österreich unterstreichen. Das erwähnte herausragende Ereignis wird die auf den 15. August geplante Übergabe der Regierungsgeschäfte von S.D. Fürst Hans-Adam II. auf Erbprinz Alois von Liechtenstein sein. Die Einsetzung des Erbprinzen als Stellvertreter des Fürsten erfolgt nicht zufällig am Staatsfeiertag, sondern damit soll die Bedeutung dieses Aktes unterstrichen werden.

Vorher noch, im Frühjahr, wird Liechtenstein zu Gast in Wien sein. Die Eröffnung des Palais Liechtenstein mit einem Teil der Kunstwerke aus der Fürstlichen Sammlung trägt sicher dazu bei, dass der Name Liechtenstein positiv in der ganzen Welt aufscheinen kann. Gleichzeitig werden damit auch die sehr engen partnerschaftlichen Beziehungen zu Österreich am Bespiel der Geschichte und der Kunst dokumentiert. Unser ausgezeichnetes Verhältnis zur Schweiz, das in den letzten Jahren durch die Besuche verschiedener Bundesräte aufgewertet wurde, wird zweifellos auch im Jahre 2004 weiter gefestigt. Diese Besuchsdiplomatie, die eine besondere Wertschätzung für beide Partner bedeutet, wird fortgesetzt. Aber auch auf der Ebene der Ressorts oder Departemente findet ein breit gespannter Informationsaustausch über Agenden mit beiderseitigem Interesse statt, als Beispiel möchte ich die Konsultationen über die EU-Zinsertragsbesteuerung und das Bankkundengeheimnis erwähnen.

Wenn wir von Herausforderungen für Liechtenstein sprechen, dann haben wir gleich zu Beginn des neuen Jahres die Gelegenheit, uns wegen zwei Ereignissen Gedanken zu machen. Eines ist das 50-jährige Bestehen der AHV, die bei ihrer Einführung zu kontroversen Debatten Anlass gab, was aus heutiger Sicht kaum mehr verständlich ist. Das andere ist das Referendum gegen die Kürzung der staatlichen Subvention an die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU), das kurz vor dem Jahreswechsel zustande gekommen ist. Mit dem AHV-Jubiläum und dem NBU-Referendum kann die Bandbreite der Herausforderungen im Sozialbereich gut dargestellt werden: Während die Bestrebungen bei der AHV als bewährtem Sozialwerk dahin gehen müssen, die Renten auch für künftige Generationen zu sichern, gilt es bei der NBU zu fragen, ob es in Zukunft noch sinnvoll erscheint, wenn die Allgemeinheit persönliche Risiken einzelner Personen mitfinanziert. Die Herausforderung der näheren Zukunft wird darin bestehen, den Ausbau unseres Sozialstaates kritisch unter die Lupe zu nehmen. Der Druck auf die Sozialpolitik kommt derzeit von zwei Seiten: Einerseits erfordert die Alterspyramide mit einem zunehmend grösseren Anteil an nicht mehr im Erwerbsleben stehenden Personen neue Modelle für die soziale Sicherheit künftiger Generationen, anderseits sieht sich der Staat vor grossen Herausforderungen, die Sozialwerke langfristig zu finanzieren oder zu unterstützen. Das Gesundheitswesen, das wir kürzlich einer Reform unterzogen haben, ist ein weiterer Sektor, der an die Grenzen der Finanzierbarkeit stösst. Unser Land befindet sich mit diesen Problemen zwar nicht allein, vielmehr sind diese Probleme in den meisten europäischen Ländern noch viel akuter als bei uns, aber wir müssen jetzt die Weichen für die Zukunft stellen. Ziel der Regierung ist es, keinen Sozialabbau zu betreiben, sondern einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Anforderungen der Sozial- und Gesundheitspolitik und den Möglichkeiten der Finanzierbarkeit zu schaffen.

Wer heute von Sozialstaat redet, muss die Wirtschaftspolitik mehr als bisher mit einbeziehen. Die Regierung ist sich dieser Wechselwirkung bewusst und hat deshalb begonnen, eine aktivere Wirtschaftspolitik zu betreiben. Während in der Vergangenheit unter Wirtschaftspolitik vorwiegend die Erhaltung der günstigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verstanden wurde, hat die Regierung eine phasenorientierte Wirtschaftspolitik zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes begonnen. Projekte wie «Zukunft Finanzplatz Liechtenstein» oder «Stiftung Image Liechtenstein» oder «Wirtschaftsoffensive Liechtenstein» sind geschaffen worden, um Grundlagen für diese aktivere Wirtschaftspolitik zu schaffen. Das heisst nicht, dass die Regierung in blinden Aktionismus verfällt, sondern auf der Basis der bestehenden Rahmenbedingungen und Standortvorteile gezielte Massnahmen umsetzt: Als Beispiele möchte ich die Gründung des KMU-Kompetenzzentrums an der Fachhochschule Liechtenstein erwähnen, die staatliche Unterstützung des Business-Plan-Wettbewerbs für innovative Unternehmen, die Erarbeitung eines Wirtschaftsleitbildes oder die Erarbeitung des «Energiekonzeptes 2010». Wir müssen uns allerdings bewusst sein, dass ein Kleinstaat wie Liechtenstein keine direkte Wirtschaftsförderung betreiben kann. Aus ordnungspolitischen Gründen ist es ohnehin besser, wenn die Staaten die direkte Wirtschaftsförderung unterlassen und die Entwicklung der Wirtschaft selbst überlassen.

Ziel der Regierung ist es, Liechtenstein als Wirtschaftszentrum der Region zu erhalten, das hoch industrialisiert und auf Nischenprodukte spezialisiert ist – ein Kleinstaat mit liberalen Wirtschaftsgesetzen, diversifizierter Wirtschaftsstruktur und vergleichsweise mässiger Steuerbelastung. Diese Rahmenbedingungen gelten für den Werkplatz wie auch für den Finanzplatz. Zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit wird deshalb eine neue, effiziente Finanzmarktaufsicht geschaffen, die sich an internationalen Aufsichtsstandards orientiert, ohne die spezifischen Eigenheiten des Finanzplatzes Liechtenstein zu vernachlässigen. Geldanleger wie Finanzintermediäre sollen darauf vertrauen können, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ihre Geschäftstätigkeiten und Interessen geschützt bleiben. Der Zeitplan der Regierung sieht vor, die integrierte und unabhängige Finanzmarktaufsicht auf Anfang 2005 in Kraft zu setzen – noch vor der Schweiz. Damit kann ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Sicherung und zukunftsorientierte Entwicklung des Finanzplatzes Liechtenstein gesetzt werden.

Der Finanzdienstleistungssektor und die Regierung haben bei der Erhebung des Ist-Zustandes gut zusammen gearbeitet. Nach der Bestandesaufnahme, die kein Tabu-Thema des Finanzplatzes ausliess, folgt als zweite Phase die Umsetzung der thematischen Schwerpunkte. Für die Zukunft zentrale Projekte wie die Revision des Stiftungsrechts und des Investmentunternehmensgesetzes sind weit fort-geschritten, so dass in diesem Jahr ein Schritt nach vorn erfolgen kann. Dass sich in der Arbeitsgruppe «Zukunft Finanzplatz Liechtenstein» erstmals Vertreter des Staates und der Finanzdienstleistungssektors gemeinsam Gedanken über die Zukunft und die Ausrichtung des Finanzsektors gemacht haben, stimmt zu-versichtlich. Mit dieser Zuversicht können wir gemeinsam die anstehenden Herausforderungen, ob aus dem Land selbst oder aus dem Ausland, annehmen und nach Lösungen zum Wohle unseres Landes suchen.

                         

 

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