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Subventionen


Das Subventionsgesetz regelt, an welche Bauten und Anlagen der Staat Staatsbei­träge ausrichtet. Subventionen werden insbesonders an Grossprojekte der Gemein­den sowie an kommunale Bauten mit regionaler Bedeutung ausgerichtet. Die Höhe der Subventionen beträgt bei Grossprojekten 30 %, bei regionalen Projekten bis zu 50 % der Anlagekosten. Die Beurteilung der vorgelegten Projekte und die Beratung der Subventionsempfänger gehört zusammen mit dem Rechnungswesen und der Abnahme der Bauten und Anlagen zum Aufgabenfeld.

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Abgeschlossene Projekte von regionalem Interesse
                         

 

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