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Baurecht


Für alle Personen, die im Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein planen und bauen wollen, ist das Hochbauamt die zuständige Anlaufstelle.

Die Abteilung Baurecht vollzieht die Bestimmungen des Baugesetzes und erteilt die Baubewilligungen. Im Weiteren stellt es gemeinsam mit den Gemeindebauverwaltungen den rechtskonformen Vollzug der Bauausführung sicher.

Das Hochbauamt ist als zentrale Baubehörde auch für die Koordination mit anderen Amts- und Fachstellen zuständig. Im Weiteren ist die Abteilung Baurecht Brandschutzbehörde, Aufsichtsbehörde über die Feuerpolizei der Gemeinden sowie zuständig für die Bereiche Energie und Bauökologie bei Baubewilligungsverfahren.

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Bestimmungen Baurecht
Technische Bereiche
                         

 

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