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Für alle Personen, die im Hoheitsgebiet des Fürstentums Liechtenstein planen und
bauen wollen, ist das Hochbauamt die zuständige Anlaufstelle.
Die Abteilung Baurecht vollzieht die Bestimmungen des Baugesetzes und erteilt die
Baubewilligungen. Im Weiteren stellt es gemeinsam mit den Gemeindebauverwaltungen den rechtskonformen
Vollzug der Bauausführung sicher.
Das Hochbauamt ist als zentrale Baubehörde auch für die Koordination mit anderen
Amts- und Fachstellen zuständig. Im Weiteren ist die Abteilung Baurecht Brandschutzbehörde, Aufsichtsbehörde
über die Feuerpolizei der Gemeinden sowie zuständig für die Bereiche Energie und Bauökologie bei Baubewilligungsverfahren.
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Bestimmungen Baurecht Technische Bereiche
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