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Baupreisänderung


Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Februar 2009 folgende Entscheidung getroffen:

  • Die Richtlinie für Baupreisänderungen (RBP), Version 02, vom 30.01.2009 wurde genehmigt. Die Richtlinie dient zur Berechnung von teuerungsbedingten Baupreisänderungen für Bauaufträge im Bereich staatlicher Hoch- und Tiefbauten. Die Richtlinie basiert auf dem Schweizerischen Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik.

  • Das Amt für Statistik wird beauftragt, die Berechnungsgrundlagen beziehungsweise den Index für Baupreisänderungen laufend jeweils im Internet zu veröffentlichen.

  • Für die Teuerungsberechnung von Verpflichtungskrediten und Kostenvoranschlägen von staatlichen Hoch- und Tiefbauten wird ab dem 1. Januar 2008 ausschliesslich der Schweizerische Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik angewendet. Generell sind die Berechnungsgrundlagen

    - der Grossregion Ostschweiz,
    - der Sparte Hochbau im Bereich von Hochbauprojekten,
    - der Sparte Tiefbau im Bereich von Tiefbauprojekten

    anzuwenden. Die Veröffentlichung des Index erfolgt durch das Amt für Statistik im Internet
Weitere Informationen zur Richtlinie Baupreisänderung (RBP) und deren Berechnung finden sie hier.

                         

 

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