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Datenschutzverantwortlicher


Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzverantwortlichen wird in Liechtenstein seit der am 01. Juli 2009 in Kraft getretenen Teilrevision des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung in Art. 4a und 13a DSV geregelt. Diese Funktion kann sowohl von privaten Personen als auch von Behörden vorgesehen werden, da für Behörden die vorgenannten Bestimmungen über Art. 23 Abs. 2 DSV entsprechend anzuwenden sind.

Die Bezeichnung eines Datenschutzverantwortlichen ist rein fakultativ, bietet sich jedoch immer dort an, wo regelmässig (eine Vielzahl von) Personendaten bearbeitet werden.

Der Datenschutzverantwortliche hat vorrangig die unternehmens- bzw. behördeninterne(n) Datenbearbeitung(-sprogramme) zu überwachen und das Daten bearbeitende Personal mit dem Datenschutz vertraut zu machen. Die Bestimmung eines Datenschutzverantwortlichen erleichtert die Umsetzung und Koordinierung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Die Bezeichnung eines Datenschutzverantwortlichen und gleichzeitige Information gegenüber der Datenschutzstelle gemäss Art. 4a Abs. 1 DSV bringt insbesondere folgende Vorteile mit sich:

  1. Befreiung von der Meldepflicht zum Register der Datensammlungen gemäss Art. 15 DSG, vgl. Art. 4a Abs. 1, Art. 23 Abs. 2 DSV.
  2. Nur für Private: Befreiung von der Erstellung eines Bearbeitungsreglements gemäss Art. 12 Abs. 1 DSV.

Darüber hinaus setzt die Bezeichnung eines Datenschutzverantwortlichen gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Konkurrenten ein deutliches Signal, dass der Datenschutz einen wichtigen Stellenwert im Unternehmen/bei der Behörde hat. Dies bedeutet nach den Erfahrungen in den europäischen Nachbarländern, die schon seit längerem die Funktion eines betrieblichen Datenschutzverantwortlichen gesetzlich vorsehen, einen deutlichen Zuwachs an Vertrauen in die Daten bearbeitende Stelle und damit letztendlich einen zusätzlichen Wettbewerbsvorteil.

Die Datenschutzstelle führt eine Liste der nach Art. 4a Abs. 1 Bst. b) DSV bezeichneten Datenschutzverantwortlichen, die auf der Homepage veröffentlicht ist, Art. 4a Abs. 3 DSV

Liste der Datenschutzverantwortlichen 

                         

 

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