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Neu: Amt für Bau und InfrastrukturMit Wirkung
ab 01.01.2013 werden das Hochbauamt (HBA), das Tiefbauamt (TBA), das Amt für Wohnungswesen (AWW), die
Bauadministration (BA) und die Bereiche Einkauf/Büroplanung des Amtes für Personal und Organisation,
sowie Ortsplanung der Stabsstelle für Landesplanung, zu einem Amt für Bau und Infrastruktur zusammengeführt.
Die Aufgaben der Stabstelle Landesplanung werden in die Fachbereiche Landesplanung
und Ortsplanung aufgeteilt. Der Teil der Landeplanung wird dem Ressort Umwelt, Raum, Land- und Forstwirtschaft
angegliedert. Die Aufgaben im Rahmen der Ortsplanung werden im neuen Amt für Bau und Infrastruktur bearbeitet. Der
bisher im Hochbauamt untergebrachte Bereich "Archäologie und Denkmalschutz" gehört ab 01.01.2013
zum Amt für Kultur. Der
Internetauftritt für das Amt für Bau und Infrastruktur wird zur Zeit erstellt und so rasch wie möglich
aufgeschaltet. Bis dahin finden Sie die Informationen zu den Dienstleistungen über die bisherigen separaten
Auftritte der Amtsstellen. Die Bereiche Einkauf/Büroplanung und Ortsplanung sind vorläufig im Auftritt
des Hochbauamtes untergebracht.
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Das Organigramm des Amt für
Bau und Infrastruktur (ABI) steht hier zum herunterladen
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Die Bauadministration fungiert als zentrale Stelle des Landes sowohl beim vorsorglichen
Landerwerb des Staates als auch beim Verkauf von entsprechenden Grundstücken. Dabei handelt es sich
beispielsweise um die Beschaffung von Landreserven für strategisch wichtige, zukünftige Aufgabenerfüllungen
des Staates, wie die Erstellung eines Gerichtsgebäudes oder von Schulbauten. Insofern nimmt die Bauadministration
in diesem Bereich für die Regierung eine beratende und unterstützende Funktion wahr.
Des Weiteren obliegt der Bauadministration im Rahmen des vorsorglichen Landerwerbes
des Staates sowie bei sämtlichen Kauf- und Tauschgeschäften von Grundstücken mit Gemeinden, Bürgergenossenschaften
und Privaten die Vornahme der Vertragsverhandlungen und die Ausarbeitung der entsprechenden Vertragsgrundlagen.
Darüber hinaus fungiert die Bauadministration als zentrale Anlaufstelle für das
Hochbauamt, Tiefbauamt, die Stabsstelle für Landesplanung und weitere Amtsstellen in den genannten
Aufgabenbereichen und in der juristischen Beratung in Baurechtsfragen.
Aufgrund der Zuständigkeitsregelung für Baubewilligungen ergeben sich für die Bauadministration
neue Aufgabenfelder im Bereich der administrativen Abwicklung der Baubewilligungen, wie Verständigung
der Nachbarn und Gewährung der Akteneinsicht.
Die Bauadministration ist für nachstehende Ämter administrativ zuständig:
Hier
sind Sie richtig, wenn Sie oben stehende Amtsstellen kontaktieren möchten oder Liegenschaften mit dem
Liechtensteinischen Staat handeln wollen.
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