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Geschicklichkeits-Geldspiele


Die Veranstaltungen gewerbsmässiger oder öffentlicher Geschicklichkeitsspiele müssen dem Amt für Volkswirtschaft vorgängig gemeldet werden.

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Meldung Lotterien, Tombola und Geschicklichkeits-Geldspiele

 
                         

 

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