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Die Abteilung Standortförderung ist zuständig für die Erfüllung der Aufgaben nach
dem neuen Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Es regelt sämtliche gewerbsmässigen
oder öffentlich durchgeführten Spiele um Geld oder geldwerte Vorteile. Das Gesetz integriert sämtliche
Geldspielformen, den Betrieb von Spielbanken, die Durchführung von Lotterien (einschliesslich Tombolas),
Wetten, Geschicklichkeits-Geldspiele und Online-Geldspiele. Der Betrieb von Spielbanken und Online-Geldspielen
ist einer Konzessionspflicht unterstellt. Die meisten weiteren Geldspielformen unterstehen einer Bewilligungspflicht.
Das Amt für Volkswirtschaft beaufsichtigt die dem Geldspielgesetz unterstellten
Anbieter, erteilt Bewilligungen überwiegend technischer Natur, veranlagt und bezieht die Abgaben und
Gebühren und trifft alle notwendigen Massnahmen. Die Kosten der Aufsicht werden an deren Verursacher
überwälzt, namentlich auch in Form einer Aufsichtsabgabe zulasten der Konzessions- und Bewilligungsinhaber.
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