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Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer/innen sowie der Arbeitgeber/innen.

Es besteht inhaltlich aus drei grossen Normenkomplexen, nämlich dem

  • Recht des Einzelarbeitsvertrages (Individualarbeitsrecht)
  • Recht des Gesamtarbeitsvertrages (kollektives Arbeitsrecht)
  • öffentlichen Arbeitsrecht

Die folgenden Seiten enthalten Informationen, Hinweise und Links zu verschiedenen Bereichen des Arbeitsrechts im engeren und weiteren Sinne:

Allgemeines

Gesamtarbeitsverträge

Einzelarbeitsvertrag

Probezeit

Ferien

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Massenentlassungen und Betriebsschliessungen

                         

 

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