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Insolvenzentschädigung (IE)


Insolvenzentschädigung (IE)

Die Insolvenzentschädigung (IE) deckt Lohnforderungen für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, wenn

- über das Vermögen des Arbeitgebers der Konkurs eröffnet wurde;

- ein Konkurs mangels Vermögen zur Deckung des Verfahrens abgewiesen wird;

- gegen den Arbeitgeber für Lohnforderungen einmal ganz oder teilweise erfolglos Ekekution geführt wurde.

Formulare:

Merkblatt 

Antrag auf Insolvenzentschädigung 

                         

 

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