Die Aufgaben
Die Aufgaben der Medienkommission sind im Mediengesetz vom 19. Oktober 2005, LGBl. 2005 Nr. 250, im Medienförderungsgesetz vom 21. September 2006, LGBl. 2006 Nr. 223 und im Gesetz vom 23. Oktober 2003 über den Liechtensteinischen Rundfunk geregelt.
Die Mitglieder
Die Medienkommission wurde vom Landtag im März 2010 neu bestellt. Die Mitglieder sind:
- Helmuth Müssner, Nendeln, Vorsitzender
- Tino Quaderer, Schaan, Stellvertretender Vorsitzender
- Joachim Batliner, Triesen
- Peter Kindle, Triesen
- Marcel Ritter, Mauren
- Heinz Beck, Vaduz, Ersatzmitglied
- Vera Oehri-Kindle, Eschen, Ersatzmitglied
Die Geschäftsstelle
Das Amt für Kommunikation ist die Geschäftsstelle der Medienkommission:
Medienkommission c/o Amt für Kommunikation Gerberweg 5 Postfach 684 9490 Vaduz
Tel. +423 236 6488 Fax +423 236 6489
Medienförderungs-Anträge
Anträge auf Medienförderung sind bis spätestens Ende April eines jeden Jahres beim Präsidenten der Medienkommission, an die Adresse der Geschäftsstelle, einzureichen. Für die Einreichung der Anträge ist das offizielle Formular zu verwenden.
Rechenschaftsbericht
Die folgende PDF-Datei ist ein Ausschnitt aus dem aktuellen Rechenschaftsbericht des Landtages, der Regierung und der Gerichte. Er ist dem Kapitel "Rechenschaftsbericht der Regierung an den Hohen Landtag" entnommen und beschreibt die konkreten Tätigkeiten und Ergebnisse dieser Kommission.
Rechenschaftsbericht 2011 (Ressortbericht Wirtschaft 2011)
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