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Multilaterale Zusammenarbeit


Die multilaterale Zusammenarbeit, d.h. die Zusammenarbeit mit mehreren Staaten v.a. im Rahmen internationaler Organisationen, ist ein wichtiges Element der liechtensteinischen Aussenpolitik und steht damit im Zentrum der Aufgaben des Amtes für Auswärtige Angelegenheiten. Die multilateralen Beziehungen ermöglichen es Liechtenstein, seine Eigenstaatlichkeit zu sichern und ein eigenes aussenpolitisches Profil zu entwickeln. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Amtes vertreten die liechtensteinischen Interessen und aussenpolitischen Ziele in den verschiedenen Gremien der internationalen Organisationen.

Eckdaten der liechtensteinischen Integration:

  • 1950: Liechtenstein tritt dem Statut des Internationalen Gerichtshofs (IGH) bei;
  • 1975: Liechtenstein unterzeichnet zusammen mit 34 anderen Staaten die Schlussakte von Helsinki der KSZE (der heutigen OSZE);
  • 1978: Beitritt zum Europarat;
  • 1990: Liechtenstein tritt als damals kleinster Staat den Vereinten Nationen (UNO) bei.
  • 1991: Liechtenstein wird Vollmitglied der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA);
  • 1995: am 1. Mai tritt Liechtenstein dem Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bei und am 1. September wird es Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).

Weitere Informationen

Bei folgenden internationalen Organisationen ist Liechtenstein Mitglied:

                         

 

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