Anfrage: Landtagsabgeordnete Marlies Amann-Marxer
Beantwortung: Regierungsrat Hugo Quaderer
Frage:
Am 22. Mai berichtete die Presse vom Grenzübertritt einer Gruppe von uniformierten Leuten aus Deutschland, die sich „Die Partei“ nennt, um nach eigener Aussage Liechtenstein zu besetzen und zu demokratisieren sowie deutsche Steuergelder heimzuführen. Die zuvor angekündigte Aktion wurde als militärischer Einmarsch, Übernahme und Besetzung unseres Landes satirisch dargestellt und medial entsprechend aufbereitet. In diesem Zusammenhang erreichten mich befremdete Reaktionen von mehreren Bürgern, die sich daran stossen, dass gerade beim derzeitigen kühlen zwischenstaatlichen Klima, mit solchen Aktionen, auch wenn sie nicht ernst gemeint sind, dennoch unser Land und unsere Staatsform, die Bürger, die Monarchie und die Rechtsordnung auf respektlose Weise dargestellt, wenn nicht gar lächerlich gemacht werden. Das Stimmungsbild und die entsprechenden Fragen der Bürger möchte ich gerne an die Regierung weitergeben.
- Was bedeutet nach Meinung der Regierung eine solche Aktion für das Ansehen unseres Landes (im Inland / im Ausland)?
- Gab die Aktion Anlass zu Beschwerden von Seiten liechtensteinischer Bürger, bzw. von Anwohnern?
- Hätte ein Grenzübertritt der uniformierten Spassgruppe verhindert werden können oder sollen?
Antwort:
Zu Frage 1:
Die Spassgruppe „Die Partei“ ist von Redakteuren des „Satiremagazins“ Titanic gegründet worden. Bundesvorsitzender ist Martin Sonneborn, ehemaliger „Titanic“-Chefredakteur. Eine Berichterstattung über die Aktion vom 21. Mai 2009 im Ausland gab es nicht. In drei deutschen Zeitungen („Rheinische Post“, „Frankfurter Rundschau“ und „Allgemeine Zeitung“, Mainz) waren lediglich kleinere Vorabberichte erschienen, welche die Ankündigung der Aktion enthielten. Ein Imageschaden ist daher weder im In- noch im Ausland seitens der Regierung feststellbar.
Zu Frage 2:
Bei der Landespolizei ist betreffend „Die Partei“ eine einzige Beschwerde von einer Privatperson eingegangen.
Zu Frage 3:
Aus EWR-rechtlicher Sicht kann die Einreise auf Grundlage der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG nur dann beschränkt werden, wenn diese die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit einzuhalten und generell zu bedenken, dass Einschränkungen der Grundfreiheiten nur zurückhaltend zulässig sind.
Da sich „Die Partei“ bereits im Vorfeld medial angekündigt hat und zudem betonte, dass es ihnen wichtig sei, nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, wäre die Verhinderung der Einreise mit dem freien Personenverkehr nicht vereinbar. Die friedliche Abhaltung hat sich auch bestätigt und es gab keinerlei Vorfälle.
Ebenso hätte gegenständlich die nationale Gesetzgebung gemäss Art. 61 der Personenverkehrsordnung vom 30. November 2004 keine Möglichkeit geboten, einen Grenzübertritt zu verhindern, da sich Touristen eines EWR-Landes ohne Anmeldung höchstens drei Monate lang ununterbrochen in Liechtenstein aufhalten dürfen (Personenfreizügigkeit), sofern sie die inländischen wie europäischen Einreisevorschriften erfüllen.
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