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Grundsätze für die Geschäftsbeziehungen zwischen Regierung und Amtsstellen


Im Hinblick auf die Optimierung und Systematisierung der Geschäftsbeziehungen zwischen Regierung und Amtsstellen hat die Regierung am 11. Juni 2002 verschiedene Grundsätze erlassen. Diese Grundsätze betreffen

  • Absprachen zwischen Ressortinhabern und Amtsstellenleitern in Bezug auf Ziele und Prioritäten (Jahresplanung),
  • die Bezeichnung von Ansprechpersonen in den Ressorts und Amtsstellen,
  • die Einführung eines institutionalisierten, regelmässigen Gespräches zwischen den Ressortinhabern der Regierung und den Amtsstellenleitern („Jour fixe“) sowie
  • die Bearbeitung von Ressortanträgen.

Diese Grundsätze sollen die Zusammenarbeit zwischen den Regierungsmitgliedern und den Amtsstellen vereinfachen und erleichtern.

                         

 

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