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Im Hinblick auf die Optimierung und Systematisierung der Geschäftsbeziehungen zwischen
Regierung und Amtsstellen hat die Regierung am 11. Juni 2002 verschiedene Grundsätze erlassen. Diese
Grundsätze betreffen - Absprachen zwischen Ressortinhabern und Amtsstellenleitern
in Bezug auf Ziele und Prioritäten (Jahresplanung),
- die Bezeichnung von Ansprechpersonen
in den Ressorts und Amtsstellen,
- die Einführung eines institutionalisierten, regelmässigen
Gespräches zwischen den Ressortinhabern der Regierung und den Amtsstellenleitern („Jour fixe“) sowie
- die
Bearbeitung von Ressortanträgen.
Diese Grundsätze sollen die Zusammenarbeit
zwischen den Regierungsmitgliedern und den Amtsstellen vereinfachen und erleichtern.
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