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Aktuelles aus den Amtsstellen


>>> Quelle: Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW)
Erfolgreiche Durchführung der Schutzimpfungen gegen die Blauzungenkrankheit 27.10.2008

Seit Anfang Juni 2008 werden Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Zurzeit beträgt die Anzahl geimpfter Tiere in Liechtenstein (20. Oktober 2008)

- Rinder: 4'890

- Schafe: 1'916

- Ziegen: 460

Impfrate

Die Impfrate für die gesamte Population liegt bei 68.55 %.

Ziel der Impfung ist es, die Anzahl an erkrankten Schafen, Rindern und Ziegen tief zu halten und das Virus (Serotyp 8), das die Blauzungenkrankheit verursacht, mittelfristig, d.h. innerhalb von 3 bis 5 Jahren zum Verschwinden zu bringen.

Bis anhin hat sich die Impfung bewährt. Es trat kein Fall von Blauzungenkrankheit auf.

Die BTIV (Bluetongue-Impfverordnung) regelt lediglich die Durchführung der Impfaktion in diesem Jahr und ist daher bis zum 31. Dezember 2008 befristet. Die Verordnung ist in 3 Kapitel gegliedert. Bei den allgemeinen Bestimmungen wird der Impfzweck beschrieben, die Verantwortlichkeit, die Finanzierung und die Kostenbeteiligung geregelt. Im Kapitel betreffend die Durchführung der Impfung wird letztere als obligatorisch erklärt und die Ausnahmen von der Impfpflicht beschrieben. Tiere, die potentiell empfänglich sind (Kameliden, Wildwiederkäuer), aber nicht landwirtschaftliche Nutztiere im klassischen Sinn sind, werden vom Obligatorium ausgenommen. Über deren Impfung entscheidet das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, wobei im Wesentlichen das Kriterium der ausreichenden Impfstoffreserve entscheidend sein wird. Zudem wird der Tierhalter bei freiwilliger Impfung zur Kostenübernahme verpflichtet. Die beauftragten Tierärzte werden vom ALKVW angewiesen, wie die Registrierung und Dokumentation der Impfung zu erfolgen hat. Im Kapitel über die Straf- und Schlussbestimmungen wird die Verweigerung und/oder Behinderung oder vergleichbare Opposition mit Strafe bedroht. Schliesslich wird die Refundierung von Impfschäden ausgeschlossen und auch Tierverluste wegen Blauzungenkrankheit dann nicht entschädigt, wenn der Tierhalter eine korrekte Impfung durch fehlende Unterstützung oder Verweigerung verhindert hat.

Die Landwirtschaft begrüsst die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Vereinigung Bäuerlicher Organisationen äussert sich mit Schreiben vom 2. April 2008 dahingehend, dass „in Liechtenstein die gleiche Bekämpfungsstrategie zu den gleichen Bedingungen wie in den Nachbarländern eingeführt werden soll. Aufgrund der voraussichtlichen Ausbreitung sollen diese Massnahmen sobald wie möglich ergriffen werden.“

Bluetongue-Impfverordnung


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