Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
Die Übernahme von EWR-relevanten EU-Rechtsakten in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) erfolgt laufend und nach Massgabe der Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses.
Diese Beschlüsse werden im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt kundgemacht und im Register zur EWR-Rechtssammlung (EWR-Register) publiziert.
Stand: 31. Dezember 2012 (bis und mit Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 236/2012).
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