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Gesetze von A - Z

Aufgrund des Zollvertrages mit der Schweiz sind im Fürstentum Liechtenstein gewisse schweizerische Erlasse vollumfänglich oder artikelbezogen anwendbar. In der Kundmachung der aufgrund des Zollvertrages im Fürstentum Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften ist die Anwendbarkeit der einzelnen Gesetze/Verordnungen zu entnehmen.

Recht Abfall
Abgabe, Rücknahme und Entsorgung von Altfahrzeugen, Verordnung
Ablieferungspflichtige radioaktive Abfälle, Verordnung; CH
Beseitigung von Altöl und mineralölhaltigen Abfällen, Verordnung
Delegation von Geschäften nach dem Abfallgesetz, Verordnung
Einhebung von Gebühren nach dem Abfallgesetz, Verordnung
Getränkeverpackungen (VGV), Verordnung; CH
Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien und Akkumulatoren, Verordnung; CH
Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas, Verordnung; CH
Listen zum Verkehr mit Abfällen (UVEK), Verordnung; CH
Rückgabe, Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG), Verordnung; CH
Technische Verordnung über Abfälle (TVA); CH
Umweltschutzgesetz (USG)
Verkehr mit Abfällen (VeVA), Verordnung; CH
Verpackungen und Verpackungsabfälle, Verordnung
Zwischenlager und Aufbereitungsplätze für Holzabfälle, Verordnung
                         

 

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