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Dolmetscher - Antragsformular

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Antrag für Dolmetscher

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Diese kann entweder in händischer Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht werden.

Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Voraussetzungen

Die Beherrschung der deutschen Sprache sowie der betreffenden Fremdsprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung.

Notwendige Unterlagen und Informationen

  • Ausbildungsnachweis
  • Nachweis zur Berufserfahrung
  • 1 Passfoto
  • Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 3 Monate)

Zuständigkeit

Regierungskanzlei (RK)
Regierungsgebäude
Peter-Kaiser-Platz 1
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 236 60 35
Fax +423 236 65 97


Kontaktformular

  Schalterstunden
  • Montag bis Freitag

08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr

Bürozeiten
  • Montag bis Freitag

08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.rk.llv.li.

Kosten/Zahlung

  • mind. CHF 200.-- für die Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer vor liechtensteinischen Gerichten und Verwal-tungsbehörden
  • CHF 200.-- für die Eintragung in die Liste der zugelassenen Dolmetscher und Übersetzer

Die Rechnung wird von der Landeskasse zugestellt.

Termin/Frist

Der Antrag kann jeder Zeit eingereicht werden.

Beachten

-

 
                         

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