Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
Unterschrift
Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Diese kann entweder in händischer
Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht
werden.
Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten
im Formular erfassen und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch
übermitteln. Das System wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn
Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die
Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken,
händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Voraussetzungen
Die Beherrschung der deutschen Sprache sowie der betreffenden Fremdsprache in Wort
und Schrift ist Voraussetzung.
Notwendige Unterlagen und Informationen
Ausbildungsnachweis
Nachweis zur Berufserfahrung
1 Passfoto
Auszug aus dem Strafregister (nicht
älter als 3 Monate)
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.rk.llv.li.
Kosten/Zahlung
mind. CHF 200.-- für die Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer vor liechtensteinischen Gerichten und Verwal-tungsbehörden
CHF 200.-- für die Eintragung in die Liste der
zugelassenen Dolmetscher und Übersetzer