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Antrag zur Benützung des Peter-Kaiser-Platzes

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Benützung des Peter-Kaiser-Platzes, Antrag

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Diese kann entweder in händischer Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht werden.

Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Voraussetzungen

Der Peter-Kaiser-Platz steht der Öffentlichkeit grundsätzlich für die Durchführung von öffentlichen und nichtkommerziellen Veranstaltungen zur Verfügung, insbesondere für Veranstaltungen mit sozialem, kulturellem und politischem Hintergrund.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Im Situationsplan (PDF) eintragen, welchen Teil des Platzes Sie benutzten möchte.

Zuständigkeit

Regierungskanzlei (RK)
Regierungsgebäude
Peter-Kaiser-Platz 1
Postfach 684
9490 Vaduz

Tel. +423 236 60 35
Fax +423 236 65 97


Kontaktformular

  Schalterstunden
  • Montag bis Freitag

08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr

Bürozeiten
  • Montag bis Freitag

08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.rk.llv.li.

Kosten/Zahlung

Für die Erteilung einer Bewilligung zur Benützung des Peter-Kaiser-Platzes wird grundsätzlich keine Gebühr erhoben.

Eine Gebühr kann von der Regierungskanzlei verlangt werden, wenn mit der Bewilligungserteilung grosse Aufwendungen verbunden sind.

Termin/Frist

Der Antrag muss mindestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Regierungs-kanzlei eingereicht werden.

Beachten

Der Antrag muss vom Gesuchsteller persönlich unterschrieben sein.

 
                         

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