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| Antrag zur Benützung des Peter-Kaiser-Platzes |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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| Unterschrift |
Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Diese kann entweder in händischer
Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht
werden.
Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten
im Formular erfassen und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch
übermitteln. Das System wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn
Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die
Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken,
händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
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| Voraussetzungen |
Der Peter-Kaiser-Platz steht der Öffentlichkeit grundsätzlich für die Durchführung
von öffentlichen und nichtkommerziellen Veranstaltungen zur Verfügung, insbesondere für Veranstaltungen
mit sozialem, kulturellem und politischem Hintergrund. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
Im Situationsplan (PDF) eintragen, welchen Teil des Platzes Sie benutzten möchte. |
| Zuständigkeit |
Schalterstunden
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08.30
- 12.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr |  |
Bürozeiten
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08.00
- 11.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle
Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.rk.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
Für die Erteilung einer Bewilligung zur Benützung des Peter-Kaiser-Platzes wird grundsätzlich keine Gebühr erhoben. Eine Gebühr kann von der Regierungskanzlei verlangt werden, wenn mit der Bewilligungserteilung grosse Aufwendungen verbunden
sind. |
| Termin/Frist |
Der Antrag muss mindestens einen Monat vor der Veranstaltung bei der Regierungs-kanzlei eingereicht werden. |
| Beachten |
Der Antrag muss vom Gesuchsteller persönlich unterschrieben sein. |
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Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11
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