Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
Unterschrift
Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Sie können den Antrag trotzdem
elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen.
Nach
der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post
oder persönlich bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
Die Verwendung von
„lisign“ und
somit eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgenden
Gründen nicht möglich:
Die Verwendung von „lisign“ und somit
eine elektronische Unterzeichnung und Einreichung ist aus folgendem Grund/folgenden Gründen nicht möglich:
Der
Antrag ist bei einer Stelle ausserhalb der Landesverwaltung einzureichen.
Voraussetzungen
-
Notwendige Unterlagen und Informationen
-
Zuständigkeit
Gemeindegrundverkehrskommission jener Gemeinde, in der das Grundstück liegt.
Kosten/Zahlung
Für Entscheidungen im Verfahren vor der Gemeindegrundverkehrskommission fällt je
nach Zeitaufwand eine
Gebühr von CHF 50.- bis CHF 100.- an.
Termin/Frist
-
Beachten
Die Gemeindegrundverkehrskommission kann zur Sicherstellung des Verwendungszwecks Auflagen oder Bedingungen festlegen und deren Erfüllung durch den Erwerber fordern.
Allgemeine
Informationen zum Thema Grundverkehr sowie Links zu den gesetzlichen Grundlagen sind auf den Internetseiten
der Regierung unter dem Ressort Inneres
abrufbar: