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Liechtensteinische Anmeldung
Umwandlung - Antrag auf Umwandlung einer internationalen Registrierung in eine nationale Liechtensteinische Anmeldung

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Antrag auf Umwandlung einer internationalen Registrierung in eine nationale Liechtensteinische Anmeldung

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Identifikation und Unterschrift

Der Antrag erfordert für die elektronische Einreichung eine Anmeldung oder eine elektronische Signatur mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt.
Bei der Anmeldung oder beim Signieren wird Sie das System zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern.
Wenn Sie die Möglichkeit der Anmeldung nutzen, können Sie nach Erledigung Ihres Antrages die Bescheinigung online über einen geschützten Zugang abholen.
Wenn Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Voraussetzungen

Eine internationale Registrierung, deren Basiseintragung oder -anmeldung innert der 5 Jahre der Abhangigkeitsfrist (Art 6.3) MMA/MMP) im Ursprungsland teilweise oder vollstandig geloscht wurde, kann in nationale Anmeldungen umgewandelt werden (Art. 9quinquies MMP). Da diese Moglichkeit nur im MMP vorgesehen ist, ist es fur die Frage, ob eine Umwandlung moglich ist, entscheidend zu wissen, ob zum Zeitpunkt der Loschung der internationalen Registrierung das MMA oder das MMP anwendbar war.

Der Antrag auf Umwandlung muss innerhalb dreier Monate nach der Loschung der internationalen Registrierung beim Amt eingereicht werden (Art. 9quinquies MMP; Art. 44 Abs. 1 Bst. a MSchG)..
Eine umgewandelte nationale Anmeldung erhalt dasselbe Hinterlegungsdatum, wie die ursprungliche internationale Registrierung (falls Letzterer die Prioritat einer fruheren Hinterlegung gemass Art. 4 PVU zuerkannt wurde, gilt diese Prioritat auch fur die umgewandelte nationale Anmeldung). Die umgewandelte Anmeldung wird einer materiellen Prufung unterzogen werden (Art. 9quinquies MMP i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. d MSchG). Nach der Prufung des Umwandlungsantrags wird die Marke mit einem entsprechenden Vermerk publiziert.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Folgende Unterlagen sind beim Amt fur Volkswirtschaft einzureichen:

  1. Umwandlungsgesuch;
  2. Kopie der Eintragungsbescheinigung oder der Mitteilung uber die nachtragliche Benennung
  3. Kopie der Mitteilung der Loschung

Zuständigkeit

Amt für Volkswirtschaft (AVW)

Postadresse:
Immaterialgüterrecht
Postfach 684
9490 Vaduz

Besucheradresse:
Haus der Wirtschaft
Poststrasse 1
9494 Schaan

Tel. +423 / 236 69 04
Fax +423 / 236 69 95

Kontaktformular

  

Schalterstunden

  • Montag bis Freitag

08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Offnungszeiten sowie Ansprechpartner sind uber folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li

Kosten/Zahlung

Siehe Gebuhrenverordnung, LGBl. 1997 Nr. 78

Termin/Frist

Der Antrag auf Umwandlung muss innerhalb von drei Monaten nach der Loschung der internationalen Registrierung beim Amt eingereicht werden (Art. 9quinquies MMP; Art. 44 Abs. 1 Bst. a MSchG).

Beachten

-

 
                         

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