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Lizenzkopieantrag

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Lizenzkopieantrag

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Unterschrift

Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift. Diese kann entweder in händischer Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht werden.

Bei Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.

Voraussetzungen

Die liechtensteinischen Transportunternehmen erhalten Lizenzkopien, wenn sie über eine gültige Euro-Lizenz für den grenzüberschreitenden Personen- oder Güterkraftverkehr im EWR verfügen und die gewerberechtlichen und die lizenzrechtlichen Voraussetzungen, unter anderem in Bezug auf die vorhandenen Abstellplätze für die Fahrzeuge und die finanzielle Leistungsfähigkeit, erfüllen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Antragsteller einer Lizenz erhalten so viele beglaubigte Lizenzkopien, wie ihnen nachweislich Fahrzeuge als volles Eigentum oder aufgrund eines anderen Rechts, insbesondere aus Ratenkauf-, Miet- oder Leasingvertrag, zur Verfügung stehen.

Die entsprechenden Kauf- oder Mietverträge sowie eine Kopie der jeweiligen Fahrzeugausweise müssen bei der Beantragung von beglaubigten Lizenzkopien vorgelegt werden.

Zuständigkeit

Amt für Volkswirtschaft (AVW)

Postadresse:
Postfach 684
9490 Vaduz

Besucheradresse:
Haus der Wirtschaft
Poststrasse 1
9494 Schaan

Tel. +423 / 236 68 71
Fax +423 / 236 68 89

Kontaktformular

  

Schalterstunden

  • Montag bis Freitag

08.30 - 11.30 Uhr
13.30 - 16.30 Uhr

Bürozeiten

  • Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li.

Kosten/Zahlung

Eine beglaubigte Lizenzkopie für ein Fahrzeug kostet CHF 80.-.

Die Rechnung wird beigelegt oder nachträglich zugesandt.

Der Betrag ist bei der Landeskasse einzuzahlen.

Termin/Frist

Die Lizenzkopie hat den gleichen Gültigkeitszeitraum, wie die auf die Firma ausgestellte Euro-Lizenz (Original).

Beachten

Lizenzkopien für die Fahrzeuge werden mit dem jeweiligen Fahrzeugkennzeichen versehen. Sie sind in den Fahrzeugen mitzuführen und bei Kontrollen den Kontrollbehörden auf Verlangen vorzuzeigen.

Für weitere Informationen:

 
                         

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