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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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Unterschrift Der Antrag erfordert eine eigenhändige Unterschrift.
Diese kann entweder in händischer
Form oder elektronisch mit „lisign“ oder einem weiteren unterstützten Produkt angebracht
werden.Bei
Verwendung der elektronischen Einreichungsart können Sie die massgebenden Daten im Formular erfassen
und den Antrag am Schluss über den Button „Signieren & Senden“ elektronisch übermitteln. Das System
wird Sie in diesem Rahmen zur Eingabe Ihres 6-stelligen PINs auffordern. Wenn Sie in händischer Form
arbeiten, können Sie den Antrag trotzdem elektronisch ausfüllen und somit die Vorteile des Online-Antrages
nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Antragsdaten müssen Sie den Antrag ausdrucken, händisch unterschreiben
und per Post bei der zuständigen Amtsstelle einreichen.
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| Voraussetzungen |
Die liechtensteinischen Transportunternehmen erhalten Lizenzkopien, wenn sie über
eine gültige Euro-Lizenz für den grenzüberschreitenden Personen- oder Güterkraftverkehr im EWR verfügen
und die gewerberechtlichen und die lizenzrechtlichen Voraussetzungen, unter anderem in Bezug auf die
vorhandenen Abstellplätze für die Fahrzeuge und die finanzielle Leistungsfähigkeit, erfüllen. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
Antragsteller einer Lizenz erhalten so viele beglaubigte Lizenzkopien, wie ihnen nachweislich Fahrzeuge als volles Eigentum oder aufgrund eines anderen Rechts, insbesondere aus Ratenkauf-, Miet- oder Leasingvertrag, zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Kauf- oder Mietverträge sowie eine Kopie der jeweiligen Fahrzeugausweise müssen bei der Beantragung von beglaubigten
Lizenzkopien vorgelegt werden. |
| Zuständigkeit |
Schalterstunden
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08.30 - 11.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
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Bürozeiten
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08.00 - 11.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.avw.llv.li. |
| Kosten/Zahlung |
Eine beglaubigte Lizenzkopie für ein Fahrzeug kostet CHF 80.-. Die Rechnung wird beigelegt oder nachträglich zugesandt. Der Betrag ist bei der Landeskasse einzuzahlen. |
| Termin/Frist |
Die Lizenzkopie hat den gleichen Gültigkeitszeitraum, wie die auf die Firma ausgestellte Euro-Lizenz (Original). |
| Beachten |
Lizenzkopien für die Fahrzeuge werden mit dem jeweiligen Fahrzeugkennzeichen versehen. Sie sind in den Fahrzeugen mitzuführen und bei Kontrollen den Kontrollbehörden auf Verlangen vorzuzeigen. Für weitere Informationen: |
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Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11
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