DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Onlineschalter / Inhalte nach Amtsstellen /
Maulkorbzwang, Antragsformular für die Sozialverträglichkeitsprüfung und die Befreiung von der besonderen Anleinpflicht

Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:

Antragsformular für die Sozialverträglichkeitsprüfung und die Befreiung von der besonderen Anleinpflicht

Verfahrensbeschreibung

Bitte beachten Sie zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:

Identifikation und Unterschrift

Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Bestätigung.
Wenn Sie die Anmelde-Möglichkeit benützen, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.

Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie nach Absenden des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig: Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.

Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unter-schrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis.

Sollte es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln, behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnah-men einzuleiten.

Voraussetzungen

Sozialverträglichkeitsprüfung:
Die Ablegung der Sozialverträglichkeitsprüfung setzt die erfolgreiche Absolvierung der Sachkundeprüfung und somit die erfolgte Haltebewilligung voraus.

Befreiung von der besonderen Anleinpflicht und vom Maulkorbzwang:
Halter potentiell gefährlicher Hunde können auf Antrag befreit werden, wenn sie den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Sozialverträglichkeitsprüfung erbringen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

-

Zuständigkeit

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW)
Postplatz 2
Postfach 37
9494 Schaan


Tel. +423 / 236 73 11
Fax +423 / 236 73 10

Kontaktformular

  Bürozeiten
  • Montag bis Freitag

08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.alkvw.llv.li

Kosten/Zahlung

Prüfungsgebühr: je nach Aufwand, mindestens CHF 120.-
Bewilligungsgebühr: CHF 75.-

Termin/Frist

-

Beachten

-

 
                         

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Amtsstellen zu diesem Formular
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW))
Portaldienste
 
Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11