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| Maulkorbzwang, Antragsformular für die Sozialverträglichkeitsprüfung und die Befreiung von der besonderen Anleinpflicht |
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Über den nachstehenden Link kann das Online-Formular gestartet werden:
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Verfahrensbeschreibung Bitte beachten Sie
zum vorstehenden Formular die folgenden Informationen:
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Identifikation und Unterschrift Der
Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch
eine zusätzliche Bestätigung. Wenn
Sie die Anmelde-Möglichkeit benützen, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.
Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie
nach Absenden
des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig:
Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet. Grundsätzliche
Bemerkungen: Gemäss
geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person grundsätzlich unter-schrieben einzureichen.
Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung
verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf das Erfordernis der Unterschrift und bietet stattdessen
die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Mit der Verwendung
dieses Angebotes akzeptieren Sie den Verzicht auf das Unterschriftserfordernis. Sollte
es sich um einen unseriösen, nicht vom Antragsteller oder in seinem Willen eingereichten Antrag handeln,
behält sich die Liechtensteinische Landesverwaltung vor, entsprechend geeignete Massnah-men einzuleiten. |
| Voraussetzungen |
Sozialverträglichkeitsprüfung: Die Ablegung
der Sozialverträglichkeitsprüfung setzt die erfolgreiche Absolvierung der Sachkundeprüfung und somit
die erfolgte Haltebewilligung voraus. Befreiung von der besonderen
Anleinpflicht und vom Maulkorbzwang: Halter potentiell gefährlicher Hunde
können auf Antrag befreit werden, wenn sie den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Sozialverträglichkeitsprüfung
erbringen. |
| Notwendige Unterlagen und Informationen |
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| Zuständigkeit |
Bürozeiten
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08.00
- 11.30 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr |  |
Aktuelle Informationen zu Anfahrt, Öffnungszeiten
sowie Ansprechpartner sind über folgende Internetseite abrufbar: www.alkvw.llv.li |
| Kosten/Zahlung |
Prüfungsgebühr: je nach Aufwand, mindestens CHF 120.- Bewilligungsgebühr: CHF 75.- |
| Termin/Frist |
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| Beachten |
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Liechtensteinische Landesverwaltung • Peter-Kaiser-Platz 1 • 9490 Vaduz • Tel. +423 / 236 61 11
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