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Stirbt ein liechtensteinischer Staatsangehöriger oder ein im
Fürstentum Liechtenstein wohnhafter Ausländer im Ausland, sind die Angehörigen verpflichtet, dem Liechtensteinischen
Zivilstandsamt den Todesschein bzw. die Todesurkunde im Original zu übermitteln, damit der Todesfall
in Liechtenstein registriert werden kann. Anschliessend
erstellt das Liechtensteinische Zivilstandsamt die Todesfall-Aufnahme (Erbbescheinigung), welche an
die Wohnsitzgemeinde bzw. Bürgergemeinde der verstorbenen Person weitergeleitet wird. Diese wiederum
erhebt die Inventarisation und übermittelt die Dokumente an das
Liechtensteinische Landgericht für das
Nachlassverfahren. Dokumente für die Überführung
eines Leichnams von Feldkirch (A) nach Liechtenstein Grundsätzlich werden für die
Überführung beim Zollamt Schaanwald folgende Dokumente benötigt:- Geburtsschein
des Verstorbenen
- Familienregisterauszug (sofern es sich um einen liechtensteinischen
Staatsangehörigen handelt)
Wir empfehlen Ihnen, sich bei folgendem Bestattungsinstitut
über die genauen Einzelheiten zu erkundigen: KINTRA Rietweg
2 FL-9495 Triesen Telefon: (+423) 392 37 33
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