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Schwangerschaft


Leistungen bei Mutterschaft


Während der Schwangerschaft sind werdende Mütter besonders geschützt. Es ist gesetzlich geregelt, wie viele Wochen Urlaub der Mutter während und nach der Schwangerschaft zugesprochen werden. Ausserdem besteht während der Schwangerschaft ein Kündigungsschutz.

Schutzfrist


Die Mutterschaft ist im Gesetz einer Krankheit gleichgestellt. Die gesetzlichen Regelungen sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG Artikel 15 folgende) verankert. Der Mutter müssen mindestens 20 Wochen Urlaub gewährt werden, in denen sie die vollen Leistungen erhält. 16 von diesen 20 Wochen müssen nach der Geburt liegen.

Die Geburtshilfe durch Arzt und Hebamme sowie die nötigen Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und innerhalb von zehn Wochen nach der Geburt gehören zur versicherten Krankenpflege. Ausserdem steht es den Versicherten frei, ob Sie sich zu Hause oder in einem Krankenhaus entbinden lassen.

Kündigungsschutz


Die Mutter untersteht während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt einem Kündigungsschutz.

Ärztliche Betreuung


Auf den Seiten des Liechtensteiner Ärztevereins finden Sie stets aktuelle Informationen über in Liechtenstein praktizierende Ärzte.

Weitere Informationen


Krankenversicherungsgesetz (KVG) (126 kb) , Artikel 15
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) (960 kb) , 3. Arbeitsvertrag, Artikel 49/1b

                         

 

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