Leistungen bei Mutterschaft Während der Schwangerschaft
sind werdende Mütter besonders geschützt. Es ist gesetzlich geregelt, wie viele Wochen Urlaub der Mutter
während und nach der Schwangerschaft zugesprochen werden. Ausserdem besteht während der Schwangerschaft
ein Kündigungsschutz.Schutzfrist Die Mutterschaft
ist im Gesetz einer Krankheit
gleichgestellt. Die gesetzlichen Regelungen sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG Artikel 15 folgende)
verankert. Der Mutter müssen mindestens 20 Wochen Urlaub gewährt werden, in denen sie die vollen Leistungen
erhält. 16 von diesen 20 Wochen müssen nach der Geburt liegen.Die Geburtshilfe
durch Arzt und Hebamme sowie die nötigen Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft und innerhalb
von zehn Wochen nach der Geburt gehören zur versicherten Krankenpflege. Ausserdem steht es den Versicherten
frei, ob Sie sich zu Hause oder in einem Krankenhaus entbinden lassen. Kündigungsschutz Die
Mutter untersteht während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt einem Kündigungsschutz.Ärztliche
Betreuung Auf den Seiten des Liechtensteiner Ärztevereins finden
Sie stets aktuelle
Informationen über in Liechtenstein praktizierende Ärzte.Weitere
Informationen Krankenversicherungsgesetz (KVG) (126 kb) , Artikel
15 Allgemeines
Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) (960 kb) , 3. Arbeitsvertrag, Artikel 49/1b
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