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Registrierung von Kindern liechtensteinischer Eltern


Registrierung beim Zivilstandsamt

Kinder liechtensteiner Eltern erwerben das liechtensteiner Landesbürgerrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern beim Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind oder nicht.

Dafür ist eine Registrierung beim Zivilstandsamt notwendig. Für die Registrierung einzureichen ist:

  • die Geburtsurkunde, und
  • die gerichtliche Vaterschaftsanerkennung im Original, wenn es sich um die Registrierung eines unehelichen Kindes eines liechtensteinischen Vaters handelt.

Diese Dokumente können persönlich abgegeben oder per eingeschriebener Post an das Liechtensteinische Zivilstandsamt, St. Florinsgasse 3, 9490 Vaduz gesandt werden.

                         

 

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