Schenkungssteuer
Ab dem 01.01.2011 unterliegen Schenkungen nicht mehr der Schenkungssteuer.
Juristische Personen und Treuunternehmen, die gemäss Art. 158 Abs. 6 SteG weiterhin nach Art. 31 Abs. 1 des bisherigen Rechts besteuert werden, unterliegen weiterhin der Schenkungssteuer.
Nachlass- und Erbanfallssteuer
Todesfälle mit Rechtskraftdatum Einantwortungsurkunde ab 01.01.2011, unterliegen nicht mehr der Nachlass- und Erbanfallssteuer.
Weiterführende Informationen finden Sie im Onlineschalter.
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