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Der Landesrichtplan bildet den Orientierungsrahmen, der die wesentlichen Interessen
und Vorgaben des Landes im Bereich der Raumordnung aufzeigt. Er dient als Grundlage für eine positive
und nachhaltige Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Liechtenstein.
Der Landesrichtplan besteht aus Richtplankarte und Richtplanbericht und gliedert
sich in die vier Sachbereiche Siedlung, Landwirtschaft, Natur- und Landschaft, Verkehr sowie Ver- und
Entsorgung. Er wurde nach einer mehrjährigen Erarbeitungsphase durch die Projektleitungsgruppe an Informationsveranstaltungen
erläutert und nach der Vernehmlassung im Juli 2007 von der Regierung verabschiedet. Im
Vordergrund des Landesrichtplanes stehen dabei die überörtlichen und auch grenzüberschreitenden Planungen
mit grossem Abstimmungsbedarf. Für die kommunalen Planungen bleiben die Gemeinden verantwortlich. Die
mit raumrelevanten Problemstellungen befassten Landesstellen sind verpflichtet, Planungsvorhaben mit
räumlichen Auswirkungen auf den Landesrichtplan abzustimmen. Richtplankarte und Richtplantext sind als
Einheit zu betrachten. Die Aussagen
können lediglich unter Würdigung beider Teile korrekt interpretiert werden. Aufbau
Landesrichtplan
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