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Landesrichtplan


Der Landesrichtplan bildet den Orientierungsrahmen, der die wesentlichen Interessen und Vorgaben des Landes im Bereich der Raumordnung aufzeigt. Er dient als Grundlage für eine positive und nachhaltige Entwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Liechtenstein.

Der Landesrichtplan besteht aus Richtplankarte und Richtplanbericht und gliedert sich in die vier Sachbereiche Siedlung, Landwirtschaft, Natur- und Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung. Er wurde nach einer mehrjährigen Erarbeitungsphase durch die Projektleitungsgruppe an Informationsveranstaltungen erläutert und nach der Vernehmlassung im Juli 2007 von der Regierung verabschiedet.

Im Vordergrund des Landesrichtplanes stehen dabei die überörtlichen und auch grenzüberschreitenden Planungen mit grossem Abstimmungsbedarf. Für die kommunalen Planungen bleiben die Gemeinden verantwortlich.

Die mit raumrelevanten Problemstellungen befassten Landesstellen sind verpflichtet, Planungsvorhaben mit räumlichen Auswirkungen auf den Landesrichtplan abzustimmen. Richtplankarte und Richtplantext sind als Einheit zu betrachten. Die Aussagen können lediglich unter Würdigung beider Teile korrekt interpretiert werden.

Aufbau Landesrichtplan

Aufbau Landesrichtplan

                         

 

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