Mit Wirkung ab 01.01.2013 werden die Aufgaben der Stabstelle Landesplanung in die
Fachbereiche Landesplanung und Ortsplanung aufgeteilt. Der Teil der Landeplanung wird dem Ressort Umwelt,
Raum, Land- und Forstwirtschaft angegliedert. Die Aufgaben im Rahmen der Ortsplanung werden im neuen
Amt für Bau und Infrastruktur bearbeitet. |
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LandesplanungDie
Landesplanung beschäftigt sich mit der Entwicklung und Betreuung des Landesrichtplans und betreut die
Agenden der grenzüberschreitenden Raumplanungsthemen. Kontakt:
Ressort Umwelt,
Raum, Land- und Forstwirtschaft, Remo Looser OrtsplanungZum
Auftrag des Fachbereiches Ortsplanung im Amt für Bau und Infrastruktur gehört die fachliche Beratung
der Gemeinden im Sinne einer geordneten räumlichen und nachhaltigen Entwicklung. Dabei wird auf die
Übereinstimmung mit dem übergeordneten Landesrichtplan geachtet. Im Weiteren beurteilt der Fachbereich
Ortsplanung die Planungsinstrumente der Gemeinden und stellt die Anträge zur Genehmigung durch die Regierung.
Es handelt sich dabei insbesondere um folgende Planungsinstrumente: - der
Gemeinderichtplan (BauG Art.20), ein behördenverbindlicher Plan, der gesamthaft oder sektoriell die
angestrebte Entwicklung des Gemeindegebietes oder von Teilen davon festlegt (BauG Art. 2, lit. o).
- die
Gemeindebauordnung (BauG Art. 11), die die allgemeinen Bau-und Gestaltungsvorschriften der Gemeinde
sowie Vorschriften zum Zonenplan enthält.
- der Zonenplan (Baug Art. 12ff), der das
Gemeindegebiet in verschiedene Bebauungszonen und Zonen anderer Nutzung unterteilt und integrierender
Bestandteil der Bauordnung ist.
- der Überbauungsplan (Art. 21ff), der die Überbauung
eines Teilgebiets wie ein Quartier in Ergänzung zur Bauordnung festlegt.
- der Gestaltungsplan
(BauG Art. 24ff), der eine Überbauung bis in Einzelheiten regelt.
Kontakt:
Amt für Bau und Infrastruktur, Fachbereich Ortsplanung, Catarina Proidl. Gestaltungskommission
gemäss Art. 93 BaugesetzDie Gestaltungskommission gemäss Art. 93 BauG
beurteilt neben Richtplänen und von der Regelbauweise abweichenden Projekten insbesondere Überbauungs-
und Gestaltungspläne. Die Organisation der Sitzungen wird vom Fachbereich
Ortsplanung organisiert. Formular betreffend erforderliche
Planungsunterlagen für die Kommissionssitzungen 
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