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Fragen und Antworten


Was ist ein Gemeinde- oder Landesrichtplan?
Der Richtplan trifft, in Abwägung der unterschiedlichen Ansprüche an den Raum, koordinierende Aussagen und zeigt die langfristig angestrebten räumlichen Entwicklung der Gemeinde oder des Landes auf. Er basiert auf dem unter Mitwirkung der Bevölkerung erarbeiteten Leitbildes oder auf Grundzügen und trifft Aussagen zu Landschaft, Siedlung, Verkehr, öffentliche Bauten und Anlagen, Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Energie usw.). Die Inhalte und Massnahmen sind für die zuständigen Behörden verbindlich.

Jede Gemeinde besitzt heute Bauordnung und Zonenplan. Braucht es daher überhaupt noch eine Landesplanung?Elf aneinander gefügte Ortsplanungen ergeben noch keine Landesplanung. Die Planung auf Landesebene braucht es um Dinge zu regeln, welche die Gemeindegrenzen überschreiten, wie beispielsweise den Schutz von Grundwasserströmen, Naturgefahren, zusammenhängende Landwirtschafts- und Naturschutzgebiete, aber auch Energie- und Abwasserleitungen sowie Verkehrsverbindungen zwischen den Gemeinden. Darüber hinaus haben wir auf Landesebene mit unseren Nachbarn Schweiz und Österreich Fragen zu klären, welche die überregionale Raumplanung betreffen.

Greift das Land über den Landesrichtplan in die Gemeindeautonomie ein?
Der Landesrichtplan legt im Besonderen die übergeordneten Grundzüge der räumlichen Entwicklung fest. Dies sind zum Beispiel grenzüberschreitende Verkehrsverbindungen, Naturgefahren, Energie- oder Entsorgungsleitungen, Naturschutzgebiete, Grundwasserschutz usw. Um die Einbindung der Gemeinden sicherzustellen, waren in der Projektleitungsgruppe für den Landesrichtplan 2 Gemeindevorsteher vertreten. Damit wurde sichergestellt, dass die wesentlichen Belange der Ortsplanung in den Landesrichtplan einfliessen. Der Landesrichtplan ist wie der Gemeinderichtplan behördenverbindlich.

                         

 

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